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Für alle Abend-Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz §5:
Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich NICHT ohne Begleitung auf einer unserer Abendveranstaltungen aufhalten. Die Anwesenheit einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist hierbei Pflicht.
Ab 16 Jahren gilt: ohne Muttizettel oder Eltern bis 24 Uhr, mit Muttizettel oder Eltern unbegrenzte Teilnahme
Ab 16 Jahren gilt: ohne Muttizettel oder Eltern bis 24 Uhr, mit Muttizettel oder Eltern unbegrenzte Teilnahme
Alle Infos zur Beauftragung einer erziehungsbeauftragten Person unter: https://partyzettel.de/ --> Hier gibt's auch den Muttizettel zum Download!